Winter-Pauschalen für den Urlaub in Radstadt
Pauschalbedingungen & FAQ
- Die Mindestausstattung bei Zimmerbuchungen ist Dusche/WC, Frühstück-/Aufenthaltsraum mit TV bzw. bei Ferienwohnungsbuchungen mit Wohn-/Schlafraum, Küche, TV, Vorraum und Dusche/WC, Bettwäsche-Erstausstattung und Handtücher.
- Allfällige, zusätzliche Ausstattungen der Zimmer/Ferienwohnungen können den jeweiligen Beschreibungen der teilnehmenden Unterkünfte laut Radstädter Urlaubskatalog oder aus dem Internet unter www.radstadt.com entnommen werden.
- Die Endreinigung bei der Ferienwohnung beinhaltet aber nicht das Geschirrspülen. Dies muss vom Gast selbst vorgenommen werden.
- Haustiere müssen bei der Buchung angegeben werden.
- Für das erweiterte Frühstück (Achtung: Kein Frühstück bei Buchung von Ferienwohnungen!) sind die Mindestkriterien Kaffee oder Tee, Fruchtsaft, 2 Semmeln, Butter, Marmelade, Wurst und Käse.
- Das Frühstück wird immer in der gebuchten Unterkunft konsumiert (ausgenommen Buchung von Ferienwohnungen). Für nicht konsumierte Leistungen erfolgt keine Rückerstattung!
- Das Mittag- oder Abendessen kann von dir beliebig in den zur Auswahl stehenden Gasthöfen und Restaurants konsumiert werden. Du bekommst pro Aufenthaltstag einen Wertgutschein mit dem du aus der à la carte Karte auswählen kannst.
- Erwachsene (ab Jahrgang 2012): € 25,- pro Aufenthaltstag
- Kinder Jahrgang 2013 - 2018: € 15,- pro Aufenthaltstag
- Kinder bis Jahrgang 2019: € 10,- pro Aufenthaltstag
- Die angegebenen Preise sind in Euro inklusive Strom, Mehrwertsteuer und Endreinigung (bei Ferienwohnungen) sowie der in den Urlaubspaketen angegebenen Leistungen (z.B. Skipässe). Für allfällige Heizkosten kann ein Zuschlag verrechnet werden.
- Die Preise sind exklusive Nächtigungsabgabe.
- Die Preiskalkulation beruht auf der Basis von mindestens zwei vollzahlenden Personen bzw. 1 vollzahlenden Person und 2 Kinder (Jahrgang 2009 bis 2018) im Doppelzimmer mit Zustellbett.
- Die Kinderermäßigung kann nur im Zimmer/Ferienwohnung der Eltern gewährt werden. Stichtag für die Berechnung ist das Alter des Kindes bei Anreise.
- Kinder Jahrgang 2009 bis 2018 zahlen 55% des Pauschalpreises für Erwachsene. Für Kinder bis einschließlich Jahrgang 2019 wird eine Pauschale in Höhe von € 173,– (7 Nächte) bzw. € 100,– (4 Nächte) pro Person eingehoben.
- Auf Wunsch kann ein Baby- oder Zusatzbett zur Verfügung gestellt werden, wobei zu beachten ist, dass es dadurch zu räumlichen Einschränkungen kommen kann.
- Das Angebot kann nur über den Tourismusverband Radstadt KöR unter Angabe der gewünschten Unterkunftskategorie bzw. des gewünschten Hauses im Rahmen der dafür bereitgestellten, freien Kapazitäten gebucht werden.
- Mit schriftlicher Annahme des Angebotes akzeptierst du unsere Buchungsinformationen und die Allgemeinen Reisebedingungen.
- Nach erfolgter Buchung erhältst du von uns umgehend eine Buchungsbestätigung mit der Bitte um Überweisung einer Anzahlung. Die Anzahlung erfolgt frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 20% des Reisepreises. Bei Buchung innerhalb der 11 Monate ist die Anzahlung umgehend nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
- Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage, jedoch spätestens 10 Tage vor Reiseantritt. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Garant oder Versicherer ist die HDI Global SE Versicherung in Hannover (Bankgarantie v. 12.06.2003).
- Mit dem Eingang deiner Anzahlung auf unserem Konto akzeptierst du gleichzeitig die bei der Buchungsbestätigung übermittelten Allgemeinen Reisebedingungen.
- Stornokonditionen
- Stornorichtlinien für unsere Pauschalen:
- Kostenloses Storno bis 30 Tage vor Anreise
- 30 % Storno 29 bis 7 Tag vor der Anreise
- 70 % Storno ab 6 Tag vor der Anreise
- 90 % Storno bei Nichtanreise
- 20 % Anzahlung
- Stornorichtlinien für unsere Pauschalen:
Laut Pauschalreisegesetz sind Pauschalen auch bei Reisewarnungen und Reisebeschränkungen kostenlos stornierbar.
- Die An- und Abreise ist nach vorhergehender Terminvereinbarung mit dem Tourismusverband grundsätzlich täglich möglich.
- Du erhältst bei deiner Anreise von deinem Gastgeber den Gutschein für den Skipass (sofern dieser bei der gebuchten Pauschale inkludiert ist) und die Gutscheine für das jeweilige Urlaubspaket, mit welchen du die verschiedenen Leistungen bei den entsprechenden Leistungsträgern (Unterkunft, Verpflegung usw.) einlösen kannst.
- Innerhalb der EU genügt ein Personalausweis – kein Visum, keine Impfung vorgeschrieben.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Reisebürosicherungsverordnung (RSV): Die vom Tourismusverband Radstadt veranstalteten Pauschalreisen sind im Falle einer Insolvenz durch die TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Ferstelgasse 6, 1090 Wien abgesichert. Dies gilt für bereits entrichtete Zahlungen, soweit die Reiseleistung gänzlich oder teilweise nicht mehr erbracht wurde. Gemäß § 7 Abs. 1/Z4 RSV geben wir hiermit bekannt, dass wir Anzahlungen in Höhe von max. 20% früher als 2 Wochen vor Reiseantritt verlangen. Die Haftung der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH beschränkt sich gegenüber den Kunden auf dem von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadenfall mit der gesamten Versicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Anteil erfüllt. Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzenzantritt bei der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH (Ferstelgasse 6, 1090 Wien 24h-Notfallnummer: Tel. +43 1 361 9077 44 Fax. +43 1 361 9077 25 E-Mail: abwicklung@tourismusversicherung.at, Web: www.tourismusversicherung.at)
- Wir haben alle unsere Reisenden für von uns veranstaltete Reisen bei der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Ferstelgasse 6, 1090 Wien versichert.
- Ein direkter Anspruch des einzelnen Reisenden ist bei der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH gegeben. Dies gilt für bereits entrichtete Zahlungen, soweit die Reiseleistung gänzlich oder teilweise infolge von Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht wurde.
- Gemäß §7 Abs. 1/Z4 RSV geben wir hiermit bekannt, dass wir Anzahlungen in Höhe von max. 20% früher als zwei Wochen vor Reiseantritt übernehmen.
- Die Haftung der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadensfall mit der Gesamt-Versicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Anteil erfüllt.
- Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeintritt bei der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH (Ferstelgasse 6, 1090 Wien, Tel. +43 1 361 9077 44 Fax. +43 1 361 9077 25 E-Mail: abwicklung@tourismusversicherung.at, Web: www.tourismusversicherung.at).
- Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
- Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Tourismusverband zur Anfechtung des Reisevertrages.
- Gerichtsstand: Sitz des Veranstalters
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
- Für nicht konsumierte Leistungen jeder Art ist keine Rückerstattung möglich.
- Betreffend Nutzung der Skipässe verweisen wir auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Liftgesellschaft.
- Firmensitz des Veranstalters: Tourismusverband Radstadt KöR, Schernbergstraße 8, 5550 Radstadt, Österreich, Tel. +43 6452 7472, info@radstadt.com, www.radstadt.com.
- Des Weiteren gelten die Allgemeinen Reisebedingungen, welche du mit der Buchungsbestätigung erhältst und mit dessen Inhalt du dich durch Überweisung deiner Anzahlung einverstanden erklären.
Überweisung des angegebenen Betrages (siehe Buchungsbestätigung) auf unser Konto bei der Salzburger Sparkasse Radstadt unter Angabe unserer folgenden Bankcodes:
- Bank: Salzburger Sparkasse Radstadt
- Inhaber: Tourismusverband Radstadt
- IBAN: AT38 2040 4000 4357 5653
- BIC: SBGSAT2SXXX
Bitte achte darauf, dass der überwiesene Betrag spesenfrei für den Empfänger ist. (Unter Verwendung von IBAN und BIC entstehen dir keine Auslandsspesen!)