Sommer-Pauschalen für deinen Urlaub in Radstadt
Pauschalbedingungen & FAQ
Um es für dich so einfach wie möglich zu machen, haben wir unsere Unterkünfte in "standard" und "premium" eingeteilt. Die Unterkünfte in der Rubrik "premium" sind kategorisierte Unterkünfte: Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter mit 3 oder 4 Edelweiß bzw. Blumen müssen strenge Kriterien erfüllen und werden vom Österreichischen Privatvermieter Verband bzw. von Urlaub am Bauernhof geprüft. Die einheitlichen Kriterien garantieren vergleichbare Qualität der Urlaubsquartiere auf höchstem Niveau. Die angeführten 3 oder 4 Sterne bei den Unterkünften der Rubrik "Gasthöfe & Pensionen" sowie "Hotels standard/premium" entsprechen der Österreichischen Hotelklassifizierung.
- Die Mindestausstattung bei Zimmerbuchungen ist Dusche/WC, Frühstück-/Aufenthaltsraum mit TV bzw. bei Ferienwohnungsbuchungen mit Wohn-/Schlafraum, Küche, TV, Vorraum und Dusche/WC, Bettwäsche-Erstausstattung und Handtücher.
- Allfällige, zusätzliche Ausstattungen der Zimmer/Ferienwohnungen können den jeweiligen Beschreibungen der teilnehmenden Unterkünfte laut Radstädter Urlaubskatalog oder aus dem Internet unter www.radstadt.com entnommen werden.
- Die Endreinigung bei der Ferienwohnung beinhaltet aber nicht das Geschirrspülen. Dies muss vom Gast selbst vorgenommen werden.
- Haustiere müssen bei der Buchung angegeben werden.
- Für das erweiterte Frühstück (Achtung: Kein Frühstück bei Buchung von Ferienwohnungen!) sind die Mindestkriterien Kaffee oder Tee, Fruchtsaft, 2 Semmeln, Butter, Marmelade, Wurst und Käse.
- Das Frühstück wird immer in der gebuchten Unterkunft konsumiert (ausgenommen Buchung von Ferienwohnungen). Für nicht konsumierte Leistungen erfolgt keine Rückerstattung!
- Das Mittag- oder Abendessen kann von dir beliebig in den zur Auswahl stehenden Gasthöfen und Restaurants konsumiert werden. Du bekommst pro Aufenthaltstag einen Wertgutschein mit dem du aus der à la carte Karte auswählen kannst.
- Erwachsene: € 25,- pro Aufenthaltstag
- Kinder ab 12 Jahre: € 25,- pro Aufenthaltstag
- Kinder bis 11,99 Jahre: € 15,- pro Aufenthaltstag
- Kinder bis 05,99 Jahre: € 10,- pro Aufenthaltstag
- Die angegebenen Preise sind in Euro inklusive Strom, Mehrwertsteuer und Endreinigung (bei Ferienwohnungen) sowie der im Angebot inkludierten Leistungen (SalzburgerLand Card usw.).
- Die Preise sind exklusive Nächtigungsabgabe.
- Die Preiskalkulation beruht auf der Basis von mindestens zwei vollzahlenden Personen. Sollte nur eine vollzahlende Person sein, was nur bei "Zimmer"-Buchungen möglich ist, wird ein Aufschlag von 30% (ist gleichzeitig auch die Berechnungsgrundlage für die Kinderermäßigung) auf den jeweiligen Preis (nur auf den Anteil des Zimmers) verrechnet.
- Die Kinderermäßigung kann nur im Zimmer/Ferienwohnung der Eltern gewährt werden. Stichtag für die Berechnung ist das Alter des Kindes bei Anreise.
- Kinder von 6 bis 14,99 Jahren zahlen 55% des Pauschalpreises für Erwachsene, wobei für Kinder von 12 bis 14,99 Jahren ein Aufpreis verrechnet wird, da diese beim Essen bereits die Erwachsenen-Portionen erhalten.
- Auf Wunsch kann ein Baby- oder Zusatzbett zur Verfügung gestellt werden, wobei zu beachten ist, dass es dadurch zu räumlichen Einschränkungen kommen kann.
- Kinderermäßigung bis einschließlich 15 Jahre erhalten 20% Ermäßigung bei Buchung im Zimmer der Eltern.
- Gepäcktransfer: € 40,- pro Kind
- Das Angebot kann nur über den Tourismusverband Radstadt KöR unter Angabe der gewünschten Unterkunftskategorie bzw. des gewünschten Hauses im Rahmen der dafür bereitgestellten, freien Kapazitäten gebucht werden.
- Mit schriftlicher Annahme des Angebotes akzeptierst du unsere Buchungsinformationen und die Allgemeinen Reisebedingungen.
- Nach erfolgter Buchung erhältst du von uns umgehend eine Buchungsbestätigung mit der Bitte um Überweisung einer Anzahlung. Die Anzahlung erfolgt frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 20% des Reisepreises. Bei Buchung innerhalb der 11 Monate ist die Anzahlung umgehendnach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
- Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage, jedoch spätestens 10 Tage vor Reiseantritt. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Garant oder Versicherer ist die HDI Global SE Versicherung in Hannover (Bankgarantie v. 12.06.2003).
- Mit dem Eingang deiner Anzahlung auf unserem Konto akzeptierst du gleichzeitig die bei der Buchungsbestätigung übermittelten Allgemeinen Reisebedingungen.
- Stornorichtlinien für unsere Pauschalen:
- Kostenloses Storno bis 30 Tage vor Anreise
- 30% Storno 29 bis 7 Tage vor der Anreise
- 70% Storno ab 6 Tage vor der Anreise
- 90 % Storno bei Nichtanreise
- 20 % Anzahlung
So kannst du von deiner Auszeit in Radstadt träumen und immer noch kurzfristig reagieren, ohne Gebühren fürchten zu müssen. Alternativ bieten wir dir auch eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt an.
Ennsradweg
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
- Die An- und Abreise ist nach vorhergehender Terminvereinbarung mit dem Tourismusverband grundsätzlich täglich möglich. Außer bei der Golf-Pauschale "Alpiner Golfgenuss" (Anreise nur Samstag oder Sonntag möglich) und bei der "Unterwegs am Almenweg"-Pauschale Anreise nur Samstag bis Dienstag möglich).
- Du erhältst bei deiner Anreise von deinem Gastgeber die SalzburgerLand Card (sofern diese bei der gebuchten Pauschale inkludiert ist) und die Gutscheine zur Pauschale, mit welchen du die verschiedenen Leistungen bei den entsprechenden Leistungsträgern (Unterkunft, Verpflegung usw.) einlösen kannst.
- Diese erhältst du vor der Anreise per Post. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Unterlagen in deiner Unterkunft hinterlegt.
- Innerhalb der EU genügt ein Personalausweis – kein Visum, keine Impfung vorgeschrieben.
- Die Teilnahme an dieser Radreise ist auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.
Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung obliegt ebenfalls der Verantwortung des Teilnehmers.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Reisebürosicherungsverordnung (RSV): Die vom Tourismusverband Radstadt veranstalteten Pauschalreisen sind im Falle einer Insolvenz durch die TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH (FN 486707x) Baumannstraße 9/8, 1030 Wien abgesichert. Dies gilt für bereits entrichtete Zahlungen, soweit die Reiseleistung gänzlich oder teilweise nicht mehr erbracht wurde. Gemäß § 7 Abs. 1/Z4 RSV geben wir hiermit bekannt, dass wir Anzahlungen in Höhe von max. 20% früher als 2 Wochen vor Reiseantritt verlangen. Die Haftung der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH beschränkt sich gegenüber den Kunden auf dem von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadenfall mit der gesamten Versicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Anteil erfüllt. Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzenzantritt bei der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH (Baumannstr. 9/8, 1030 Wien 24h-Notfallnummer: Tel. +43 1 361 9077 44 Fax. +43 1 361 9077 25 E-Mail: office@tourismusversicherung.at)
- Wir haben alle unsere Reisenden für von uns veranstaltete Reisen bei der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH (FN 486707x) Baumannstraße 9/8, 1030 Wien versichert.
- Ein direkter Anspruch des einzelnen Reisenden ist bei der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH gegeben. Dies gilt für bereits entrichtete Zahlungen, soweit die Reiseleistung gänzlich oder teilweise infolge von Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht wurde.
- Gemäß §7 Abs. 1/Z4 RSV geben wir hiermit bekannt, dass wir Anzahlungen in Höhe von max. 20% früher als zwei Wochen vor Reiseantritt übernehmen.
- Die Haftung der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadensfall mit der Gesamt-Versicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Anteil erfüllt.
- Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH (Baumannstr. 9/8, 1030 Wien, Tel. +43 1 361 9077 44 Fax. +43 1 361 9077 25 E-Mail: office@tourismusversicherung.at) vorzunehmen.
- Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
- Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Tourismusverband zur Anfechtung des Reisevertrages.
- Gerichtsstand: Sitz des Veranstalters
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
- Für nicht konsumierte Leistungen jeder Art ist keine Rückerstattung möglich.
- Betreffend der Nutzung der "SalzburgerLand Card" verweisen wir auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SalzburgerLand Tourismus GmbH.
- Firmensitz des Veranstalters: Tourismusverband Radstadt KöR, Stadtplatz 17, 5550 Radstadt, Österreich, Tel. +43 6452 7472, info@radstadt.com, www.radstadt.com.
- Des Weiteren gelten die Allgemeinen Reisebedingungen, welche du mit der Buchungsbestätigung erhältst und mit dessen Inhalt du dich durch die Überweisung deiner Anzahlung einverstanden erklären.
Überweisung des angegebenen Betrages (siehe Buchungsbestätigung) auf unser Konto bei der Salzburger Sparkasse Radstadt unter Angabe unserer folgenden Bankcodes:
- Bank: Salzburger Sparkasse Radstadt
- Inhaber: Tourismusverband Radstadt
- IBAN: AT38 2040 4000 4357 5653
- BIC: SBGSAT2SXXX
Bitte achte darauf, dass der überwiesene Betrag spesenfrei für den Empfänger ist. (Unter Verwendung von IBAN und BIC entstehen dir keine Auslandsspesen!)